Tortenfontänen Silber (3 Stück)
Mini-Tischfeuerwerk für Geburtstagstorten oder Silvesterdeko
als Eis-Fontäne, Dekoration festlicher Buffets uvm. geeignet
sprühen silberne Funken
ca. 35 Sekunden Brenndauer
Funkelnde Mini-Feuerwerke
Hol’ dir die Silvesterparty ins Zimmer! Mit diesen Decocino Tortenfontänen bringst du deine Liebsten zum Strahlen. Du kannst die Tortenfontänen ganz einfach als Kuchenfontänen einsetzen oder sie auf Torten, Cupcakes, Muffins und sogar auf Eis stecken. Unsere Decocino Sprühfontänen machen sich auf jedem Backwerk hervorragend, das du für feierliche Anlässe kreierst und sie sorgen für viel Freude auf deinen Geburtstagskuchen. Wenn dir ein herkömmliches Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen nicht genügend festlich erscheinen und du stattdessen Tortenfontänen kaufen möchtest, die einen wahren Silberregen versprühen, dann liegst du mit den Decocino Tortenfontänen goldrichtig.
35 Sekunden Spaß
Die sprühenden Tortenkerzen brennen ca. 35 Sekunden lang. So hast du genügend Zeit, dem Geburtstagskind ein „Happy Birthday“ zu singen, mit deinen Silvesterpartygästen auf ein Happy New Year anzustoßen oder dem Brautpaar mit deiner wunderbaren Tortendeko auf der Hochzeitstorte alles Gute und eine aufregende Ehe zu wünschen.
Anwendung: Steck einfach die Decocino Tortenfontänen in dein Backwerk und zünde sie oben an. Damit das Anzünden richtig klappt, ist in der Packung neben den drei Tortenfontänen noch ein Zündstäbchen enthalten, mit dem du unsere Fontänen leicht und sicher zum Sprühen bringen kannst.
Inhalt: 3 Stk
Material: Nitrocellulose, Titan, Verpackung: Pappe C3
Aufbewahrung:
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Bitte trocken und kühl lagern.
Verantwortliches Lebensmittelunternehmen:
DEKOBACK GmbH, Flinsbacher Straße 1, DE-74921 Helmstadt-Bargen
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Sprengund Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. Nicht schleifen / stoßen / reiben / … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Bei Brand:Umgebung räumen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.